Pressemitteilung, Berlin

CO2-Preis: dena legt Positionierung zur Kostenverteilung bei vermieteten Immobilien vor

dena wirbt für angemessene Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern / Effizienzklasse der Immobilien soll die Kostenumlage bestimmen / Kuhlmann: „Klimapolitische Wirksamkeit, getätigte Vorleistungen und soziale Dimension des CO2-Preises wichtig“

Mit dem Positionspapier „Begrenzte Umlage der BEHG-Kosten – Investitionsanreize stärken“ legt die Deutsche Energie-Agentur (dena) einen Vorschlag für eine klima- und sozialpolitisch verträgliche Kostenverteilung vor, der die durch den CO2-Emissionshandel entstehenden Ausgaben für Mieter und Vermieter regeln soll. Für die angemessene Kostenbeteiligung von Mietenden und Vermietenden solle die Effizienzklasse der Immobilien herangezogen werden. Auf Grundlage des Energieausweises könnten Kosten so verteilt werden, dass Anreize für Energieeinsparungen dort geschaffen würden, wo sie über größtes Potenzial verfügten. Bei energetisch guten Gebäuden trägt der Mietende einen größeren Anteil, da sein Einfluss auf den Verbrauch größer ist. Bei schlechteren Gebäuden ist der Anteil beim Vermieter größer, der durch Investitionen das Gebäude verbessern kann. Durch die Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zum 1. Januar 2021 stellt sich besonders bei vermieteten Immobilien die Frage, wie die Kosten des CO2-Preises angemessen verteilt werden können. Aktuell liegen die Kosten allein bei Mietenden, die aber kaum Einfluss auf energetische Sanierungen von Immobilien haben.