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Hotline zur Gas- und Strompreisbremse sowie zur Übergewinnabschöpfung

Die Hotline informierte Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse sowie Anlagenbetreiber zur Abschöpfung von Übergewinnen.

Das war die Herausforderung

Die Bundesregierung hat Ende des Jahres 2022 die Gesetze zur Erdgas-, Wärme- und Strompreisbremse sowie der Abschöpfung von Übergewinnen von Anlagenbetreibern nicht preissetzender Kraftwerke beschlossen (EWPBG/StromPBG). Die Energieversorger mussten ihre Kundinnen und Kunden über die Entlastungsbeiträge, die auch rückwirkend ab Anfang 2023 gewährt wurden, informieren. Betroffene Anlagenbetreiber mussten Angaben zu ihren erzielten Strompreisen machen, damit die Höhe der Zufallsgewinne ermittelt werden konnte. Sowohl Endverbraucherinnen und -verbraucher als auch Anlagenbetreiber brauchten hierzu verlässliche Auskünfte. Die Instrumente zur Entlastung und Abschöpfung mussten erläutert werden.

Unsere Lösung

Seit dem 1.3.2023 betreute die dena im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Hotline zur Erdgas-, Wärme- und Strompreisbremse sowie zur Abschöpfung von Übergewinnen. Die Hotline richtete sich an Privathaushalte, Unternehmen und weitere Abnehmer, die von den Preisbremsen profitierten. Auch die Anlagenbetreiber im Strombereich, deren Gewinne teilweise abgeschöpft wurden, erhielten Unterstützung. Das Tool zur Berechnung der Überschusserlöse wurd erläutert. Wissensmanagement und FAQ gewährleisteten die fachgerechte Beantwortung der Fragen oder den Verweis an relevante Stellen. Juristische Beratung oder Unternehmensberatung fand nicht statt.

Der Effekt

Durch die Hotline wurden Verständnis und Akzeptanz für Preisbremsen und Abschöpfungsinstrument gefördert. Hilfesuchende konnten ihre Entlastung selbst bewerten oder die Selbsterklärung bei der Abschöpfung selbst vornehmen. Durch die Aufklärung wurden beteiligte Stellen wie Energieversorger und Übertragungsnetzbetreiber von Nachfragen entlastet.

Die kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen stand von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 bis 30.04.2024 zur Verfügung.

Artikel zur Gas- und Strompreisbremse auf bmwk.de

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