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Transparenz bei der Energienutzung

Klingt eine Immobilienanzeige interessant, stellt sich schnell die Frage nach dem energetischen Standard und damit nach den künftigen Kosten für Heizung und Warmwasser.

Hinweise auf die Energieeffizienz gibt für jedes Gebäude der Energieausweis. Man unterscheidet zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis. Mehr erfahren Sie hier.

Der Energieausweis informiert

Bedarf und Verbrauch

Wie viel Energie in einem Gebäude gebraucht wird, hängt von seinem energetischen Zustand ab. Der Energieausweis gibt Auskunft darüber.

Mit dem Energieausweis können Mietende, Pachtende und Kaufende unkompliziert und bundesweit den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Häuser miteinander vergleichen. Er hilft, die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Der Energieausweis enthält gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) Angaben zum Gebäude und zu seiner Beheizung sowie die Energiekennwerte des Objekts – kurz: Er bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes.

Das Dokument oder eine Kopie davon muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie vorgelegt und nach Abschluss des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrags übergeben werden. Hausbesitzenden liefert der Energieausweis hingegen eine Orientierungshilfe für die energetische Modernisierung ihres Gebäudes: Er legt systematisch die energetischen Mängel eines Hauses offen und zeigt zugleich, mit welchen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann.

Energieausweis bietet Orientierung

Ähnlich dem Energieeffizienzlabel bei Elektrogeräten werden Gebäude anhand eines Bandtachos auf einer Farbskala von Grün nach Rot entsprechend ihres Energiebedarfs bzw. -verbrauchs eingeordnet. Damit lassen sich die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung abschätzen. Zudem liefern die Effizienzklassen Anhaltspunkte über den energetischen Zustand des Gebäudes. Grundsätzlich ist die Einführung der Klassen daher zu begrüßen.  Die derzeitige Ermittlung der Klassen auf Basis der Endenergiebedarf birgt jedoch Risiken: es kann zu irreführenden Interpretationen führen, da u.a. der Kostenunterschied der Energieträger nicht berücksichtigt wird.

Aussteller von Energieausweisen

Energieausweise werden von Fachleuten ausgestellt, die über eine Qualifikation verfügen, die im § 88 des GEG geregelt ist.

Hauseigentümerinnen und Bauherren finden Ausstellende von Energieausweisen beispielsweise in der Aussteller-Datenbank der dena. Auch sind verschiedene Fachleute, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgeführt sind, ausstellungsberechtigt.

Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie auf der Webseite effizienzhaus.zukunft-haus.info.

Weitere Fachinformationen rund um den Energieausweis finden Sie auf der Webseite des Gebäudeforums klimaneutral.

Projekte zum Thema

Informationskampagne „zukunft haus“

Was 2003 primär als Portal zur Information und Motivation der Eigentümer gedacht war, hat sich inzwischen zu einer breiten Informationskampagne und einer festen Instanz auch für Stakeholder aus Wirtschaft und Politiker sowie für die Presse entwickelt.

Überblick

  • Projektbeginn: 2003
  • Über 9.000 Newsletter-Abonnenten
  • ca. 30.000 Presseberichte mit einer Gesamtreichweite (Auflage) von 1,2 Milliarden
  • Absatz von mehr als 6,3 Millionen Informationsbroschüren
  • Kostenfreie Hotline: über 100.000 Fragen zu Energieeffizienz in Gebäuden
  • Internet: zielgruppengenaue (Verbraucher-)Informationen, rund 8 Millionen Besucher auf zentraler Internetplattform