ERSCHEINUNGSDATUM: 5/2023
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Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ hat das Bundesverkehrsministerium am 26. April 2023 einen Referentenentwurf vorgelegt, der wesentliche Änderungen der Lkw-Maut vorsieht.
Laut Entwurf soll es unter anderem zu einer CO2-Differenzierung kommen, die je nach Antriebsform und Emissionsklasse verschiedene Ermäßigungen auf die Mautsätze vorsieht.
Die Plattform Nachhaltiger Schwerlastverkehr begrüßt die CO2-Differenzierung. Bei dem geplanten Gesetz bestehen allerdings noch ungenutzte CO2-Minderungspotenziale. Das Positionspapier erläutert Möglichkeiten zu deren Erschließung.